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1. ALLGEMEINES
1.1
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle, auch künftigen Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und der Bredar AG in Thörishaus.
1.2
Die Textform umfasst alle Formen der Übermittlung, die den Nachweis durch Text ermöglichen (Schriftform, Fax, E-Mail, usw.).
1.3
Für die Lieferung der Waren, die von der Bredar AG hergestellt oder vertrieben werden, gelten ausschliesslich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern zwischen dem Käufer und der Bredar AG übereinstimmend und schriftlich nicht etwas anderes vereinbart worden ist.
1.4
Nebenabreden, insbesondere Zusagen von Mitarbeitern, sind nur gültig, wenn sie schriftlich mit der Bredar AG vereinbart wurden.
1.5
Alle Einkaufsbedingungen des Käufers sind für die Lieferung unverbindlich. Diesen Bedingungen widerspricht die Bredar AG ausdrücklich.
1.6
Annahme der Ware bedeutet in jedem Fall Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Käufer.
1.7
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
2. ANGEBOTE
2.1
Offerierte Angebote sind während drei Monaten gültig. Die Bredar AG behält sich das Recht vor, eine Offerte zurückzuziehen, bzw. von einem Vertrag zurückzutreten, sofern z.B. Unterlieferanten den Auftrag nicht annehmen oder ausführen können.
2.2
Sämtliche Angaben hinsichtlich der von der Bredar AG vertriebenen Ware in Produktebeschreibungen, Prospekten, Offerten, usw. sind stets freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich verbindlich sind. Dies gilt insbesondere für Änderungen, die dem technischen Fortschritt oder dem Erhalt der Lieferfähigkeit dienen.
3. BESTELLUNGEN
3.1
Alle Bestellungen können direkt an die Firma Bredar AG in Thörishaus gerichtet werden.
3.2
Nach Sendung der schriftlichen Auftragsbestätigung oder der Auslieferung der Bestellungen können die Aufträge vom Käufer nur dann widerrufen oder geändert werden, wenn die Bredar AG schriftlich einem Widerruf oder einer Änderung aufgrund des Standes der Vorarbeiten noch zustimmen kann. Aufgelaufene Kosten bei Widerruf und Änderungen gehen zu Lasten des Käufers.
3.3
Vorbehalten bleiben Änderungen, die auf einer gegenüber der Bestellung oder des Auftrages offensichtlich unrichtigen Auftragsbestätigung oder Lieferung beruhen, sofern die Unrichtigkeit der Bredar AG vom Käufer sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung oder der Lieferung schriftlich bekannt gegeben wird.
4. PREISE
4.1
Alle Preise verstehen sich rein netto ab Lager Thörishaus, unverpackt, unversichert, unverzollt und exkl. Mehrwertsteuer.
Die Bredar AG behält sich Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vor.
4.2
Die Ware bleibt Eigentum der Bredar AG, bis der Käufer alle Forderungen bezahlt hat, die der Bredar AG jetzt und zukünftig zustehen.
4.3
Solange die Ware im Eigentum der Bredar AG ist, darf der Käufer mit der Ware nur Erträge erzielen, die im Zusammenhang mit einem ordentlichen Geschäftsgang stehen. Der Käufer tritt jedoch bereits dann alle Forderungen gegenüber seinen Abnehmern oder Dritten aus der Weiterveräusserung an die Bredar AG ab.
4.4
Erträge des Käufers, die aus der gelieferten Ware ohne eine Weiterveräusserung (z.B. Mieteinahmen, Leasing, Busgelderträge, usw.) entstehen, sind nicht zulässig, solange die Ware im Eigentum der Bredar AG ist.
4.5
Bestätigte Preise gelten für eine Zeitdauer von drei Monaten.
4.6
Die Zahlungsbedingungen bei Aufträgen von mehr als CHF 50'000.- werden separat vereinbart. Dabei behält sich die Bredar AG das Recht vor, folgende Teilrechnungen zu stellen:
- 1. Teilrechnung bei Auftragserteilung
- 2. Teilrechnung vor Auslieferung oder Montagebeginn
- 3. Teilrechnung (Schlussrechnung) nach Lieferung oder Inbetriebnahme
5. KOSTENVORANSCHLÄGE
5.1
Ein Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen der Bredar AG erstellt, es wird jedoch keine Gewähr für dessen Richtigkeit übernommen.
5.2
Alle Angebote sind freibleibend. Die Kosten für die Erstattung eines Kostenvoranschlages werden dem Käufer verrechnet.
6. LIEFERBEDINGUNGEN
6.1
Der Versand erfolgt grundsätzlich nach bestem Ermessen der Bredar AG auf Gefahr des Empfängers entweder per Bahn, Post, Kurierdienst oder Spedition. Beschwerden über Beschädigungen oder Verlust des Transportgutes sind vom Besteller direkt an das betreffende Transportunternehmen zu richten.
6.2
Mit Übergabe der Ware an den Käufer oder nach Inbetriebnahme geht die Gefahr an den Käufer über, unabhängig davon, ob der Käufer die Ware bereits bezahlt hat.
6.3
Die Bredar AG behält sich das Recht vor, die bestellten Waren in Teillieferungen zu senden und zu verrechnen.
6.4
Lieferungen unter CHF 150.- werden mit einem Kostenzuschlag von CHF 25.- belastet.
6.5
Aufbewahrungsmassnahmen und Aufbewahrungskosten, die aus vom Käufer zu vertretenden Gründen notwendig werden, gehen zu Lasten und auf Kosten des Käufers.
7. LIEFERFRIST
7.1
Lagerware wird innerhalb von 48 Stunden per Bahn, Post, Kurierdienst oder Spedition versandt.
7.2
Express-Lieferungen werden nach Möglichkeit am gleichen Tag der Post oder einem Kurierdienst übergeben. Pro Express-Lieferung behält sich die Bredar AG das recht vor, einen entsprechenden Zuschlag zu verrechnen.
7.3
Abrufe und Spezifikationen einzelner Teillieferung haben so zu erfolgen, dass für die Bredar AG eine ordnungsgemässe Herstellung und Lieferung innerhalb der vereinbarten Frist möglich ist.
7.4
Wird ein Abruf oder eine Teillieferung nicht oder nicht rechtzeitig abgerufen oder spezifiziert, so wird die Lieferung durch die Bredar AG ausgelöst und zugestellt.
7.5
Abrufe und Teillieferungen werden erst ausgeliefert, wenn von Seite des Käufers keine überfälligen Rechnungen mehr offen sind.
7.6
Die Bredar AG gibt die Bereitschaft des Versandes der Ware ab Lager Thörishaus in Kalenderwochen an. Der Termin ist für sie nicht bindend. Im Falle der Nichteinhaltung verzichtet der Käufer auf die Geltendmachung jeglicher Ansprüche gegenüber der Bredar AG.
7.7
Ereignisse höherer Gewalt, gleichgültig, ob sie bei der Bredar AG oder bei einem Unterlieferanten auftreten, befreien die Bredar AG von der Erfüllung ihrer Lieferantenverpflichtung. Der Käufer verzichtet in diesen Fällen auf die Geltendmachung irgendwelcher Ansprüche gegenüber der Bredar AG.
8. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
8.1
Das Zahlungsziel beträgt längstens 30 Tage netto, frei Bankkonto der Bredar AG. Bei Zahlungsterminüberschreitung verrechnet die Bredar AG 7% Zins pro Monat.
8.2
Die Zahlung verfallener Beträge darf aus keinem Grund verweigert werden. Hält der Käufer die festgelegten Zahlungsbedingungen nicht ein oder wird er zahlungsunfähig, werden sämtliche Guthaben der Bredar AG ihm gegenüber, gleichgültig, welches die vereinbarten Zahlungstermine sind, zur Zahlung fällig und können von der Bredar AG sofort eingefordert werden.
8.3
Gelangt der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, steht der Bredar AG das Recht zu, von sämtlichen Lieferverpflichtungen zurückzutreten. Der Käufer hat der Bredar AG für den bestehenden Schaden vollen Ersatz zu leisten
8.4
Bis zur vollständigen Zahlung der gelieferten Ware bleibt dieselbe Eigentum der Bredar AG. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet.
8.5
Die Bredar AG behält sich das Recht vor, bei Aufträgen Teilrechnungen (Anzahlungen) zu stellen (siehe auch 4.6).
9. MAHNSPESEN
9.1
Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Käufer verpflichtet, der Bredar AG sämtliche von ihr aufgewendeten vorprozessualen Kosten, wie insbesondere Anwaltshonorare, Kosten von Inkassobüros, aber auch unsere eigenen hiefür anfallenden Kosten zu vergüten.
9.2
Sofern die Bredar AG das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Käufer, pro erfolgter Mahnung zusätzlich einen Betrag von CHF 50.00 zu bezahlen.
10. WIEDERVERKAUF
10.1
Auf die gültigen Standardpreise erhalten Wiederverkäufer einen Rabatt, der in den Käufernspezifischen Verträgen definiert ist.
10.2
Die von der Bredar AG gelieferten Waren für den Wiederverkauf dürfen nicht aus dem ursprünglichen Bestimmungsland exportiert werden. Bei Zuwiderhandlung lehnt die Bredar AG jegliche Verantwortung und Haftung ab. Im Falle eines Verstosses behält sich die Bredar AG das Recht vor, Schadensersatz zu für die ihr entgangenen Geschäfte zu verlangen und von laufenden Aufträgen und Bestellungen dieses Käufers ohne Mahnung sofort zrückztreten.
11. GEHEIMHALTUNGSPFLICHT
11.1
Der Käufer verpflichtet sich, alle kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihm durch die Geschäftsbeziehung mit der Bredar AG bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln und in keinem Fall an Dritte weiter zu geben oder zu veröffentlichen.
11.2
Die von der Bredar AG überlassenen Unterlagen bleiben deren Eigentum.
12. REKLAMATION, MÄNGELRÜGEN
12.1
Der Käufer hat die Lieferung unverzüglich zu prüfen und allfällige Mängel innert 7 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware schriftlich zu melden. Unterlässt er dies, gilt die Lieferung als akzeptiert.
12.2
Spätere Reklamationen müssen von der Bredar AG nicht anerkannt werden.
12.3
Die Bredar AG haftet nicht für Schäden aus Betriebsunterbrüchen.
13. SCHUTZRECHTE / SONDERFERTIGUNGEN
13.1
Wenn Die Bredar AG Aufträge für andere Ware, die in ihrem Standardsortiment nicht vorgesehen sind, entgegennimmt, muss der Käufer garantieren, dass die bestellte Ware nicht gegen ein bestehendes Patent, Gebrauchsmuster oder sonstiges Schutzrecht verstösst. Anderenfalls haftet der Käufer verschuldensunabhängig für den daraus erwachsenden Schaden und entgehenden Gewinn. Die Werkzeuge und technischen Unterlagen, die für solche Artikel hergestellt werden, bleiben das geistige Eigentum der Bredar AG, auch wenn der Besteller die Herstellungskosten bezahlt. Ein Recht auf Herausgabe dieser Werkzeuge und Unterlagen besteht nicht. Wenn vom Besteller innerhalb von zwei Jahren nach der letzten Lieferung keine weiteren Bestellungen eingehen, erlischt die Aufbewahrungspflicht.
14. GARANTIE
14.1
Die Garantiedauer beträgt 12 Monate ab Lieferdatum, sofern zwischen dem Käufer und der Bredar AG übereinstimmend und schriftlich nicht etwas anderes vereinbart worden ist.
14.2
Die Bredar AG garantiert, dass falls während der Garantiefrist des Produktes Mängel infolge von Material- oder Herstellungsfehler auftreten, das Produkt nach Ermessen der Bredar AG entweder kostenlos nachgebessert oder erforder-licherweise ersetzt wird. Die Bredar AG leistet in einem solchen Falle kostenlosen Ersatz für das Material, behält sich jedoch das Recht vor, die damit verbundene Arbeit zu verrechnen. Von dieser Garantie ist der übliche Verschleiss ausdrücklich ausgeschlossen. Die Bredar AG übernimmt keine Haftung für allfällige Folge-schäden durch Material- und Herstellungsfehler.
14.3
Falls die Garantie in Anspruch genommen wird, muss das Produkt unter Vorlage der Originalrechnung der Bredar AG zugestellt werden. Allfällige Versandkosten oder Transporte sowie evt. daraus entstehende Schäden gehen zu Lasten des Eigentümers.
14.4
Die Bredar-Garantie wird unwirksam:
- falls das Produkt nicht in Übereinstimmung mit der Gebrauchsanweisung verwendet wurde;
- falls das Produkt von Dritten, d.h. nicht von der Bredar AG geändert, repariert, geprüft, unterhalten oder geeicht wurde;
- falls ein Mangel auf externe (ausserhalb des Produktes gelegene) Ursachen zurückzuführen ist, wie beispielsweise Blitzschlag, Überschwemmung, Brand, Kratzer oder auf die Tatsache, dass das Produkt extremen Temperaturschwankungen, Witterungsbedingungen, Lösungsmitteln oder Säuren ausgesetzt oder unsachgemäss oder nachlässig verwendet bzw. behandelt wurde.
14.5
Der Käufer hat während der Reparaturzeit (unabhängig von der Garantiezeit) kein Anrecht auf ein kostenloses Ersatzgerät und verzichtet während der Garantiezeit auf das Recht von kostenlosem Ersatz (Neugerät) oder dem Zurücktreten vom Kaufvertrag.
14.6
Eine Minderung oder Wandelung des Kaufpreises bei Garantiemängeln ist ausgeschlossen.
14.7
Gewährleistung bei gebrauchter Ware (z.B. Demo-, Miet, Vorführware) ist ausgeschlossen.
15. VERJÄHRUNG
15.1
Schadenersatz- und Sachmängelansprüche des Käufers verjähren ein Jahr nach Anlieferung oder Inbetriebnahme der Ware.
16. GERICHTSSTAND
16.1
Für beide Parteien gilt Bern als Gerichtsstand.
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